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          Auf sämtliche von uns hergestellten zahntechnischen Produkte geben wir eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!
Vorraussetzung dafür ist, dass der Zahnersatz keinem mechanischen Einfluss unterlag, weder verändert noch ergänzt wurde und die notwendigen Kontrolltermine nachweislich eingehalten wurden.
Ausnahmen sind Verschleißteile und Arbeiten, die vorher durch uns von dieser Gewährleistung ausgeschlossen wurden!
Bitte heben Sie in ihrem eigenen Interesse die der Arbeit beiliegende Rechnung und Konformitätserklärung auf, um möglichst schnell wieder "Zähne zeigen" zu können!
Da wir unsere Aufträge ausnahmslos vom Zahnarzt bekommen, erhält auch dieser die Rechnung für die beauftragte Arbeit.
Sie als Patient bekommen dann eine zusammengefasste Rechnung, in der unsere Arbeits- und Materialkosten separat aufgeführt sind.
Zusätzlich sollte eine detaillierte Rechnungskopie unserer Kostenaufstellung an den Zahnarzt Ihrer Rechnung beiliegen!
Die Abrechnung erfolgt also mit Ihrem Zahnarzt, der in der Regel auch den Kostenübernahmeanteil der Krankenkasse bereits abgezogen hat.
Sollten Sie privat- oder zusatzversichert sein, bekommen Sie bei Ihrer entsprechenden Versicherung Kosten erstattet.


 

 

Klützer ZahntechnikInhaber: Dipl.-Ing. (FH) Michael Retzlaff • Im Gewerbepark 7 • 23948 Klütz
Telefon: 03 88 25 / 22 6 33 • Telefax: 03 88 25 / 91 04 • e-Mail: info@kluetzer-zahntechnik.de