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Garanie und
Rechnung
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Ihre Sicherheit
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Patienten-Info
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Auf sämtliche von uns hergestellten zahntechnischen
Produkte geben wir eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!
Vorraussetzung dafür ist, dass der Zahnersatz
keinem mechanischen Einfluss unterlag, weder verändert noch ergänzt wurde
und die notwendigen
Kontrolltermine nachweislich eingehalten wurden.
Ausnahmen sind Verschleißteile und Arbeiten, die vorher durch uns von
dieser Gewährleistung ausgeschlossen wurden!
Bitte heben Sie in ihrem eigenen Interesse die der Arbeit beiliegende
Rechnung und Konformitätserklärung auf, um möglichst schnell wieder
"Zähne zeigen"
zu können!
Da wir unsere Aufträge ausnahmslos vom
Zahnarzt bekommen, erhält auch dieser die Rechnung für die
beauftragte Arbeit.
Sie als Patient bekommen dann eine
zusammengefasste Rechnung, in der unsere Arbeits- und
Materialkosten separat aufgeführt sind.
Zusätzlich sollte eine detaillierte Rechnungskopie unserer
Kostenaufstellung an den Zahnarzt Ihrer Rechnung beiliegen!
Die Abrechnung erfolgt also mit Ihrem
Zahnarzt, der in der Regel auch den Kostenübernahmeanteil der
Krankenkasse bereits abgezogen hat.
Sollten Sie privat- oder zusatzversichert sein, bekommen Sie bei
Ihrer entsprechenden Versicherung Kosten erstattet.

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